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Es existieren vielfältige Gesetze und Vorschriften für die Betreibung von Betriebsanlagen. Daraus ergibt sich für den Betriebsleiter eine große Verantwortung, welche er in vollem Umfang zu tragen hat. Wir, das Ingenieurbüro Grasser, haben es uns als Dienstleister zur Aufgabe gemacht, den Betriebsleiter in sämtlichen Gewerberechtsfragen, wie in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, dem Brandschutz, dem Umweltschutz, der Feueranlagenverordnung, der Lackieranlagenverordnung sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen, welche Betriebsanlagen betreffen, beratend zu unterstützen. Dadurch ersparen wir dem Betriebsleiter einen nicht zu unterschätzenden Aufwand.

 

Neuanlagen:

Aufgrund des mit dem Anlagenbetreiber gemeinsam erarbeiteten Grobkonzeptes erstellen wir ausführliche, komplette Unterlagen für die Einreichung einer Betriebsanlagengenehmigung. Bereits im Vorfeld, das heißt während der Erstellung der Einreichunterlagen, klären wir insbesondere heikle Punkte mit den Behörden ab. Um den Kunden in fachspezifischen Fragen zu vertreten, sind wir selbstverständlich bei der Verhandlung zur Genehmigung der Betriebsanlage anwesend.

Bestehende Anlagen und Erweiterungen:

Im Falle einer Erweiterung einer bestehenden Anlage erfolgt die Vorgehensweise gleich wie bei Neuanlagen. Hinzu kommt jedoch, daß für die bestehende Betriebsanlage sämtliche Genehmigungen vorhanden sind. Sollte es allerdings im Zuge diverser Umbauten und Erweiterungen der Anlage verabsäumt worden sein, Änderungen genehmigen zu lassen, so wird dies selbstverständlich in diesem Zuge von uns mit bearbeitet. Aufgrund der wiederkehrenden Betriebsanlagenüberprüfung lt. §82b GWO, die alle fünf Jahre zu erfolgen hat, können kleine Erweiterungen durch die Behörde ohne großen Aufwand genehmigt werden. Auch die Begehung und Protokollierung dieser Überprüfung wird von uns durchgeführt.

 
Unser Beratungsangebot umfaßt:
  • Erstellung von gewerberechtlichen Einreichunterlagen für Neubauten und Erweiterungen
  • Hilfestellung bei Gewerberechtsverfahren
  • Durchführung der wiederkehrenden Betriebsanlagenüberprüfung nach §82b lt. GWO
 
© Ingenieurbüro Grasser 2002