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Es existieren vielfältige Gesetze
und Vorschriften für die Betreibung von Betriebsanlagen.
Daraus ergibt sich für den Betriebsleiter eine
große Verantwortung, welche er in vollem Umfang
zu tragen hat. Wir, das Ingenieurbüro Grasser,
haben es uns als Dienstleister zur Aufgabe gemacht,
den Betriebsleiter in sämtlichen Gewerberechtsfragen,
wie in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung,
dem Brandschutz, dem Umweltschutz, der Feueranlagenverordnung,
der Lackieranlagenverordnung sowie in weiteren Gesetzen
und Verordnungen, welche Betriebsanlagen betreffen,
beratend zu unterstützen. Dadurch ersparen
wir dem Betriebsleiter einen nicht zu unterschätzenden
Aufwand.
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Neuanlagen:
Aufgrund des mit dem Anlagenbetreiber gemeinsam
erarbeiteten Grobkonzeptes erstellen wir ausführliche,
komplette Unterlagen für die Einreichung
einer Betriebsanlagengenehmigung. Bereits im Vorfeld,
das heißt während der Erstellung der
Einreichunterlagen, klären wir insbesondere
heikle Punkte mit den Behörden ab. Um den
Kunden in fachspezifischen Fragen zu vertreten,
sind wir selbstverständlich bei der Verhandlung
zur Genehmigung der Betriebsanlage anwesend.
Bestehende Anlagen und Erweiterungen:
Im Falle einer Erweiterung einer bestehenden
Anlage erfolgt die Vorgehensweise gleich wie bei
Neuanlagen. Hinzu kommt jedoch, daß für
die bestehende Betriebsanlage sämtliche Genehmigungen
vorhanden sind. Sollte es allerdings im Zuge diverser
Umbauten und Erweiterungen der Anlage verabsäumt
worden sein, Änderungen genehmigen zu lassen,
so wird dies selbstverständlich in diesem
Zuge von uns mit bearbeitet. Aufgrund der wiederkehrenden
Betriebsanlagenüberprüfung lt. §82b
GWO, die alle fünf Jahre zu erfolgen hat,
können kleine Erweiterungen durch die Behörde
ohne großen Aufwand genehmigt werden. Auch
die Begehung und Protokollierung dieser Überprüfung
wird von uns durchgeführt.
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Unser Beratungsangebot umfaßt:
- Erstellung von gewerberechtlichen Einreichunterlagen
für Neubauten und Erweiterungen
- Hilfestellung bei Gewerberechtsverfahren
- Durchführung der wiederkehrenden Betriebsanlagenüberprüfung
nach §82b lt. GWO
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© Ingenieurbüro
Grasser 2002 |
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